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   LG Düsseldorf, 20.12.2000 - 2 a O 99/00   

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https://dejure.org/2000,17146
LG Düsseldorf, 20.12.2000 - 2 a O 99/00 (https://dejure.org/2000,17146)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.2000 - 2 a O 99/00 (https://dejure.org/2000,17146)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 2 a O 99/00 (https://dejure.org/2000,17146)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Intershop/Interplusshop

Papierfundstellen

  • MMR 2001, 560 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BPatG, 06.09.1996 - 12 W (pat) 27/96
    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.12.2000 - 2a O 99/00
    Denn die Bezeichnung "Intershop" ist in ihrem Sinngehalt nicht eindeutig, denn es lässt sich sowohl die Bedeutung "internationales Geschäft" oder "Zwischenladen" (vgl. dazu Bundespatentgericht, GRUR 1997, Seite 280, 282) sowie "Geschäft im Internet" annehmen.

    Zum einen können die streitgegenständlichen Domains wegen der Doppeldeutigkeit des Begriffes "Intershop" bereits nicht als rein beschreibend angesehen werden (vgl. dazu Bundespatentgericht GRUR 1997, Seite 280 - Intershop).

  • OLG Dresden, 15.01.1997 - 7 W 1484/96

    Klagerücknahme nach Erörterung der Sach- und Rechtslage - Einwilligung des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.12.2000 - 2a O 99/00
    Eine weitere Bestätigung findet sich im Gebührenrecht, da der Rechtsanwalt die Verhandlungsgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO ebenfalls erst mit Antragstellung erhält (vgl. OLG Dresden, NJW-RR 1997, 765).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.12.2000 - 2a O 99/00
    Bei der umfassenden Beurteilung ist, wie der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ausgeführt hat (EuGH GRUR 1998, 387, 389 Sabel/Puma) hinsichtlich der Ähnlichkeit der Marken auf den Gesamteindruck abzustellen, den diese hervorrufen, wobei insbesondere die sie unterscheidenden und dominierenden (prägenden) Elemente zu berücksichtigen sind.
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.12.2000 - 2a O 99/00
    Darüber hinaus besteht eine Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere zwischen der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren, so dass ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH, GRUR 1998, 922 - Canon).
  • BGH, 07.07.1994 - I ZR 30/92

    "Parallelverfahren II"; Rechtsmißbräuchlichkeit der Erhebung der Leistungsklage

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.12.2000 - 2a O 99/00
    Nach der Rechtsprechung des BGH entfällt das rechtliche Interesse an alsbaldiger Feststellung des Nichtbestehens eines Anspruches, wenn eine auf die Durchsetzung desselben Anspruches gerichtete Leistungsklage erhoben wird und diese einseitig nicht mehr zurückgenommen werden kann (vgl. BGH GRUR 1994, Seite 846, 848).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.12.2000 - 2a O 99/00
    Dieser Grundsatz verbietet es allerdings nicht, einem einzelnen Bestandteil eines Zeichens eine besondere, das Gesamtzeichen prägende Kennzeichnungskraft zuzubilligen und deshalb bei einer Übereinstimmung mit dem so geprägten Gesamtzeichen eine Verwechselungsgefahr im kennzeichnungsrechtlichen Sinne zu bejahen (vgl. BGH GRUR 1996, Seite 200 - Innovadiclophloht).
  • BGH, 14.11.1991 - I ZR 24/90

    Verwechslungsgefahr bei Branchen-und Warenidentität - "dib"

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.12.2000 - 2a O 99/00
    Danach ist die Frage der Verwechselungsgefahr zwischen zwei einander gegenüber stehenden Zeichen auch nach der Ähnlichkeit im Klang, im (Schrift-) Bild oder im Bedeutungs (Sinn-) Gehalt zu beantworten, wobei in der Regel bereits die hinreichende Übereinstimmung in einer der genannten Hinsichten für die Annahme einer Verwechselungsgefahr ausreicht (vgl. BGH, GRUR 1992, 110, 112, dipa/dib).
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